Wer übernimmt die Kosten?

Ergotherapie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden. Folgende Ärzte können Rezepte für die Ergotherapie ausstellen: Hausärzte / Allgemeinmediziner, Kinderärzte, Neurologen, Orthopäden, Zahnärzte, HNO-Ärzte und Psychiater.

Die Leistungen der Ergotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen, den meisten privaten Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft übernommen.

Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ist eine rechtlich vorgeschriebene Zuzahlung fällig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und bei Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind, entfällt diese.

In unserer Praxis werden die gebräuchlichen ergotherapeutischen Leistungen erbracht:

  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlungen
  • Motorisch-funktionelle Behandlungen
  • Hirnleistungstraining
  • Psychisch funktionelle Behandlungen

Wenn ärztlich verordnet, können diese Leistungen auch als Hausbesuch durchgeführt werden.



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